
Hintergrund
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz – das musst du wissen
von Florian Bodoky
Meta aktualisiert seine Nutzungsbedingungen. Neu will der Konzern deine Texte, Fotos und Videos nutzen, um seine KI-Modelle zu trainieren. Wenn du in Europa lebst, kannst du dagegen Einspruch erheben – auch in der Schweiz.
Wenn du einen Insta- oder Facebook-Account hast, dann dürfte am Samstag eine E-Mail bei dir ins Postfach geflattert sein. In einem Dreizeiler erklärt Meta, dass sie ihre Datenschutzbestimmungen aktualisieren, weil sie «ihre KI erweitern».
Wie du siehst, verkauft Meta dieses Vorgehen als Vorteil für dich: Du bekommst «neue Features und Erlebnisse». Das mag stimmen. Wann, wie und wofür deine Daten allerdings verwendet werden, erklärt Meta allerdings sehr verklausuliert.
Konkreter wird es erst in den Nutzungsbedingungen. Genau so beiläufig und vage geht das Unternehmen auf dein Widerspruchsrecht und die Konsequenzen daraus ein.
In der E-Mail fehlt allerdings ein «Call to Action» – also der Hinweis darauf, wie und wo du diesen Widerspruch einlegen kannst. Daraus leite ich ab, dass Meta hofft, dass das Ganze einfach ignoriert wird.
Meta befindet sich mit den andern Tech-Riesen Microsoft, OpenAI, Google und so weiter in einem Wettrennen. Wer präsentiert am schnellsten die beste KI (und verdient natürlich damit Geld). Für einige grosse Firmen ist der Erfolg mittelfristig existenziell. Das erklärt Kollege Samuel Buchmann hier genauer.
Eine künstliche Intelligenz lernt aus den Daten, mit denen man sie füttert. Deshalb möchte Meta aus seinem reichhaltigen Fundus an Daten schöpfen, die das Unternehmen vor allem aus Facebook und Instagram zieht. Heisst konkret: Meta möchte nun deine Texte, Bilder und Videos dazu nutzen, seine KI besser zu machen. Detaillierter erklärt Meta dies hier.
Meta erklärt, dass sich die neue Datenschutzrichtlinie auf die «Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses» stützt. Tatsächlich beschreibt die Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6) der EU, als auch das revisionierte Datenschutzgesetz der Schweiz (Artikel 31) Gründe, weswegen Meta das allenfalls wirklich darf. Allerdings besitzt du ein Widerspruchsrecht, sofern du in der Schweiz oder der EU lebst.
Wie Meta in seiner E-Mail richtig schreibt, hast du ein Widerspruchsrecht. Allerdings relativiert Meta auch hier. Das Unternehmen schreibt in ihrer E-Mail:
«Das bedeutet, dass du ein Widerspruchsrecht hast in Bezug darauf, wie deine Informationen zu diesen Zwecken verwendet werden. Wird deinem Widerspruch stattgegeben, wird dieser zukünftig berücksichtigt.»
Dabei ist alles viel konkreter: Du kannst Meta nämlich den Gebrauch deiner Daten zu KI-Trainingszwecken komplett verbieten – auch wenn du Facebook und Instagram nutzt. Meta hat da keine Wahl: Wenn du in der Schweiz oder in der Europäischen Union lebst, muss diesem Widerspruch stattgegeben werden.
In der EU findest du den entsprechenden Passus in der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), Artikel 21. Das Widerspruchsrecht in der Schweiz ist im revisionierten Datenschutzgesetz (revDSG) im Artikel 30 geregelt.
So gehst du konkret vor, wenn du nicht möchtest, dass die Meta-KI mit deinen Daten gefüttert wird.
Das Widerspruchsformular findest du je nach Wohnregion über diesen Link.
Alternativ rufst du es manuell auf – Meta versteckt es allerdings sehr gut:
Nun folgt der Widerspruch – beim Feld «Bitte erkläre, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt.». Dort gibst du ein: «Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.» Andere Sätze, die du eingeben könntest, schlägt etwa die deutsche Verbraucherzentrale vor.
Auch bei Facebook kannst du dich direkt über diesen Link zum entsprechenden Formular durchhangeln.
Manuell:
Im Bereich Privatnachrichten sammelt Meta keine Daten – das schreibt das unternehmen hier explizit. Du findest die Passage im Kapitel «Woher stammen die Trainingsdaten, die Meta verwendet?». DM's, die du über Facebook und Insta erhältst, sind also sicher, selbst wenn du keinen Widerspruch einlegst. Das betrifft übrigens auch WhatsApp.
In Einzelfällen kann es auch zu Ablehnungen kommen. In der Regel handelt es sich dabei um technische Fehler. Wiederhole einfach den obigen Prozess. Sollte der Widerspruch nochmals abgelehnt werden, darfst du dich hier über die Gründe dafür informieren lassen. Dies betrifft auch Nachrichten, die du über WhatsApp versendest. Zum einen sind diese Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Und zum andern wäre WhatsApp verpflichtet, dich auch diesbezüglich zu informieren, so wie sie es bei Facebook und Instagram gemacht haben – dies regelt dein Widerspruchsrecht, welches ich weiter oben verlinkt habe.
Die Datensammelei in Europa beginnt am 26. Juni – wenn du vorher einen genehmigten Widerspruch erreicht hast, bist du im Grossen und Ganzen sicher. Aber leider hält das Meta nicht davon ab, Daten von anderen Accounts zu nutzen. Hat also in deinem Freundeskreis jemand ein Bild, Text oder Video von dir hochgeladen, aber der neuen Verwendungsweise nicht widersprochen, darf Meta das verwenden.
Immerhin: Auch für diese Fälle gibt es ein spezielles Formular, mit dem du dagegen vorgehen kannst.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.