
Hintergrund
Das neue Topmodell von Navee ist unglaublich gut gefedert
von Lorenz Keller
Die gesetzlichen Vorgaben für Trottinette und Scooter mit Elektromotor sind kompliziert – und vielen Menschen nicht bekannt. Ich erkläre dir, was in der Schweiz gilt, welche Probleme es gibt und welche Veränderungen vielleicht bald kommen.
Eine Anfrage bei den Polizeikorps der grossen Deutschschweizer Kantone zeigt: E-Trottis oder E-Scooter beschäftigen die Gesetzeshüter regelmässig – auch, weil die Zahl dieser Fahrzeuge zugenommen hat.
Die meisten Kantonspolizeien führen keine separate Statistik zu den sogenannten «Trendfahrzeugen». Dass es allein in Basel-Stadt jährlich zu rund 200 Verzeigungen kommt, erweckt den Anschein, dass es in diesem Bereich Nachholbedarf gibt.
Ein Problem sind sicher die eher komplizierten Regelungen für ein «Leicht-Motorfahrrad». Zu dieser gesetzlichen Fahrzeug-Unterkategorie gehören nicht nur E-Bikes, sondern auch E-Scooter oder E-Trottinetts. Alle Details findest du auch auf der Webseite des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Hier die wichtigsten Regeln.
Wer ein stärkeres und schnelleres Zweirad fahren will, benötigt ein Modell einer anderen Klasse, wie zum Beispiel ein «Motorfahrrad». Hier sind die klassischen Mofas und die schnellen E-Bikes eingeordnet. Die grössten Unterschiede: Es braucht eine Typengenehmigung, eine Zulassung, ein Kontrollschild und man muss einen Helm tragen.
Ein Punkt sorgt immer wieder für Diskussionen. In den Ausführungen des ASTRA heisst es: «Die Bremsen müssen jederzeit unter allen Betriebsbedingungen einsatzfähig sein, zum Beispiel bei elektrischen Bremsen auch mit vollen oder entladenen Akkus.»
Viele E-Scooter haben eine Reibungsbremse und eine elektronische Bremse. Letztere funktioniert nur, wenn der Scooter eingeschaltet ist und mit Strom versorgt wird. Die Hersteller und auch der TCS, der viele Scooter testet und empfiehlt, interpretieren das Regelwerk so, dass sich dies nicht nur auf die Reibungsbremsen bezieht und dass ein Fahrzeug mit nur einer Reibungsbremse zulässig ist. Im Strassenverkehrsgesetz selbst gäbe es keine spezifische Regelung.
Auf Nachfrage präzisiert das ASTRA das Regelwerk: Beide Bremsen müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz die Betriebssicherheit garantieren und gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) kräftig sein und die im Anhang aufgeführten Verzögerungswerte gewährleisten.
Das Bundesamt für Strassen prüft selbst keine Fahrzeuge, das übernehmen anerkannte Prüfstellen. Aus Sicht des ASTRA geht es bei der Regelung darum, dass vor der vollständigen Entladung der Batterie eines Fahrzeugs der E-Motor bereits deaktiviert wird – dann aber mit der elektromagnetischen Bremse noch einige Bremsungen durchgeführt werden können. Das gilt ebenfalls für die Beleuchtung, die ebenfalls noch eine gewisse Zeit aktiviert bleiben muss.
Übrigens: In den Umfrageantworten der Polizeikorps waren die Bremsen nie ein Thema, im Gegensatz zu anderen Punkten wie etwa zu hohes Tempo oder zu junge Fahrzeuglenkende.
Was schnell vergessen geht: Wer mit einem nicht zugelassenen E-Trotti unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Busse, sondern bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Auf Anfrage hat die AXA die möglichen Konsequenzen zusammengefasst.
Gibt es nur Sachschaden, kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Doch hier gilt: «Aus der Haftpflichtversicherung besteht für Schäden, die bei der Nutzung von Fahrzeugen verursacht werden, welche gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind, kein Versicherungsschutz.» Sprich: Hast du mit einem E-Scooter ohne Strassenzulassung beispielsweise ein Auto beschädigt, bezahlst du diese Reparatur selbst.
Das gilt ebenfalls, wenn der Scooter zwar regelkonform ist, aber beispielsweise von einem Kind unter 14 Jahren gefahren wurde. Hier haften schlussendlich die Eltern.
Bei der Unfallversicherung ist es etwas komplizierter. Leistungen können gekürzt werden, wenn – vereinfacht gesagt – jemand einen Unfall erheblich selbst verschuldet hat (Grobfahrlässigkeit), sich besonderen Gefahren aussetzt (Wagnisse) oder bei der Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens. Das gilt natürlich nicht nur für E-Scooter, sondern ganz generell.
Bei einem nicht zulässigen Fahrzeug können alle der drei erwähnten Konstellationen zutreffen. Wie hoch die Kürzungen ausfallen, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist ebenfalls: Trägt das eigene Verhalten zur Erhöhung des Unfallrisikos bei, führt dies zu stärkeren Kürzungen. Beispiele dafür sind ein zu hohes Tempo oder das Fahren zu zweit auf dem Scooter.
Handlungsbedarf im Bereich der E-Scooter und E-Trottis sehen alle befragten Polizeikorps. Sie haben konkrete Wünsche, wo die Regulierung angepasst werden sollte.
Die Trendfahrzeuge führen zu politischen Vorstössen. In der Stadt Zürich hat ein Gemeinderat eine schriftliche Anfrage eingereicht, um herauszufinden, was die Polizei gegen zu schnelle E-Trottis unternimmt und wie der Verkauf solcher Fahrzeuge eingeschränkt werden kann.
Auf nationaler Ebene läuft seit Sommer 2023 eine Revision der Gesetzgebung. Im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung lässt sich bereits nachlesen, welche Änderungen angestrebt werden.
Die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen ist abgeschlossen. Wohl bereits in den nächsten Wochen entscheidet der Bundesrat, welche weiteren Schritte zur Revision des Strassenverkehrsrechts unternommen werden und welche der Vorschläge umgesetzt werden. Diese könnten dann bereits im nächsten Jahr in Kraft treten.
Welche Regeländerungen findest du für E-Bikes und E-Trottis sinnvoll? Schreib es in die Kommentare!
Gadgets sind meine Passion – egal ob man sie für Homeoffice, Haushalt, Smart Home, Sport oder Vergnügen braucht. Oder natürlich auch fürs grosse Hobby neben der Familie, nämlich fürs Angeln.