
X: Elon Musks Plattform erlaubt Porno-Inhalte ohne Alterskontrolle – das könnte Ärger geben

X, früher Twitter, erlässt neue Richtlinien. Pornografisches Material ist nun explizit erlaubt. Ein System zur Alterskontrolle der Besucherinnen und Besuchern gibt es aber nicht. Das könnte in der EU für Ärger sorgen.
Elon Musks Plattform X, früher als Twitter bekannt, hat kürzlich neue Richtlinien für die Nutzer und Nutzerinnen erlassen. Neu ist es erlaubt, Inhalte zu posten, die «nicht jugendfreie Nacktheit oder sexuelles Verhalten» zeigen. Auf gut Deutsch: Pornografie. Das berichtete unter anderem das Techportal TechCrunch.
Die Bedingung dafür ist, dass der Inhalt in gegenseitigem Einvernehmen produziert wurde und klar als nicht jugendfreier Inhalt gekennzeichnet wird. Auch beworben werden darf der Inhalt nicht – als «bewerben» gilt es auch, wenn expliziter Inhalt in einem Profilbild oder -banner zu sehen ist.
Nicht neu, aber juristisch schwierig
Bereits vor dieser Entwicklung hat X Pornos toleriert – bzw. nicht ausdrücklich verboten. Nachdem die Bezahlversion «X Premium», vorher «Twitter Blue» eingeführt wurde, haben sich Erwachseneninhalte auf der Plattform vervielfacht.

Quelle: Florian Bodoky
Derzeit spekulieren Branchenkenner darüber, ob diese Inhalte möglicherweise bald monetarisiert werden. Ein Geschäftsmodell à la «OnlyFans», wo für sexuelle Inhalte eine Gebühr verlangt wird, böte sich an. Dies, zumal das Portal nach der Übernahme durch Elon Musk zeitweise mit einem Rückgang von Werbekunden zu kämpfen hatte. Der offizielle Sicherheits-Account von X liess allerdings verlauten, dass man diese Regeln der «Transparenz zuliebe» angepasst hat – so sei nun klar «was erlaubt sei und was nicht».
Fehlende Altersverifikation in der EU könnte ein Problem werden
In der Europäischen Union gibt es allerdings den Digital Services Act (DSA). Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die für digitale Plattformen und Dienste eine Reihe von Haftungs- und Sicherheitsvorschriften enthält. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die als sogenannte VLOPS (very large online platforms) gelten – dazu gehört auch X.
Artikel 6a des DSA besagt, dass Mediendienste sicherstellen müssen, dass Inhalte, «die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können, nur so bereitgestellt werden, dass sichergestellt ist, dass sie von Minderjährigen üblicherweise nicht gehört oder gesehen werden können (...) zum Beispiel durch Altersverifikation».

Quelle: Florian Bodoky
Diesem Artikel scheint X derzeit aber nicht folgen zu wollen. Momentan reicht es, wenn du in deinem Account ein entsprechendes Geburtsdatum angibst. Bereits in der Vergangenheit forderte die EU-Kommission Portale mit entsprechendem Inhalt auf, technische Massnahmen zu ergreifen, um Minderjährige von diesen Inhalten fernzuhalten. Es ist absehbar, dass X als besonders grosse Online-Plattform dieser Aufforderung ebenfalls bald entsprechen muss. Ansonsten könnte eine Untersuchung drohen (samt möglicher finanzieller oder betrieblicher Konsequenzen, bis hin zur Sperrung). Eine Untersuchung gegen X wurde bereits letzten Dezember veranlasst. Damals ging es jedoch um die Pflichten zur Moderation von Inhalten.
In der Schweiz ist die Situation derzeit noch anders. Eine Motion für ein entsprechendes Gesetz liegt zwar vor, befindet sich aktuell aber noch in der Vernehmlassung.


Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.