
Sind supergünstige Software Keys legal und woher kommen sie überhaupt?
Windows 10 für drei Franken oder ein Spotify-Jahresabo zum halben Preis. Woher kommen diese Schnäppchenangebote und ist der Kauf strafbar?
Jeder, der schon mal einen günstigen Key für ein Spiel, eine Bildbearbeitungssoftware oder ein Musikabo gesucht hat, ist wohl schon über zweifelhafte Schnäppchenangebote gestolpert. Das Internet ist voll von Seiten, die Keys zu Schleuderpreisen anbieten. Sind solche Angebote zu gut, um wahr zu sein und woher kommen diese Keys überhaupt? Die Antwort darauf kennt Rechtsanwalt und Experte für Recht im digitalen Raum Martin Steiger.
Windows 10 Home kostet bei Microsoft 160 Franken. Im Internet finde ich Angebote für drei Franken. Woher stammen diese Keys?
Martin Steiger, Rechtsanwalt: In der Regel stammen sie von Firmen, die sich viele Lizenzen auf einmal gekauft und dafür Mengenrabatt erhalten haben. Solche Keys finden dann oft ihren Weg auf Wiederverkaufsplattformen. Der ursprüngliche Vertrag sieht in der Regel nicht vor, dass die Keys weiterverkauft werden dürfen. Die Lizenz- und Vertragsbestimmungen sind häufig unübersichtlich. Teilweise sind es auch Lizenzen, die nicht mehr gebraucht werden.

Das heisst, die Keys wurden nicht irgendwo gestohlen oder sind gefälscht?
Das kommt zwar auch vor, aber die meisten Angebote stammen aus Volumenlizenzen. Oder sie sind für andere Märkte bestimmt, wo der Preis deutlich tiefer liegt. Gerade bei Aktionen auf Streamingabos ist das oft der Fall. Dann hat sich vielleicht ein Telefonanbieter eine Million Keys gekauft und verramscht die nicht benötigten Keys. Wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein, ist er es in der Regel auch. Der Verdacht liegt dann nahe, dass an der Rechteverwertungskette etwas faul ist.
Die Lizenz dürfte also eigentlich nicht weiterverkauft werden. Mache ich mich mit dem Kauf strafbar?
Das grösste Risiko als Konsumentin oder Konsument ist es, dass der Key nicht funktioniert oder man den Zugriff verliert, weil Adobe, Steam oder Spotify den Account sperren. Eine Strafverfolgung nützt den Unternehmen hingegen wenig, weil es direkt kein Geld zu holen gibt. Lizenzen werden meist automatisiert auf ihre Gültigkeit geprüft. Für Unternehmen sieht es anders aus. Da wird schon bei einem Unternehmen von fünf Personen genauer hingeschaut und ermittelt. Wenn die Lizenzprüfung feststellt, dass die Software nicht rechtsgültig lizenziert wurde, drohen hohe Kosten. Ein Strafverfahren wäre auch möglich. Meist wird jedoch eine finanzielle Lösung gesucht. Oft trifft es in solchen Fällen auch den Zwischenhändler.

Also die Firma, die sich irgendwo günstig Lizenzen kauft und mit diesen handelt?
Genau. Die erhalten in einem ersten Schritt meist Abmahnschreiben mit Androhung von straf- und zivilrechtlichen Schritten.
Gibt es überhaupt 100 Prozent legale Schnäppchenseiten?
Absolut, gebrauchte Software kann legal sein. Usedsoft ist beispielsweise eine etablierte Anbieterin. Dort sind die Preise dann natürlich niemals so tief wie bei dubiosen Angeboten. Seriöse Unternehmen übernehmen aber Haftung und dokumentieren, woher eine Lizenz stammt. Die Hersteller musste man allerdings erst dazu zwingen, dass sie den Lizenzwiederverkauf erlaubten. In der Schweiz gibt es ausser einem Gerichtsurteil des Kantonsgericht Zug aus dem Jahre 2011 keine klare Rechtssprechung.
Vom Kauf verdächtig günstiger Keys würden Sie aber abraten?
Ja.
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Als Kind durfte ich keine Konsolen haben. Erst mit dem 486er-Familien-PC eröffnete sich mir die magische Welt der Games. Entsprechend stark überkompensiere ich heute. Nur der Mangel an Zeit und Geld hält mich davon ab, jedes Spiel auszuprobieren, das es gibt und mein Regal mit seltenen Retro-Konsolen zu schmücken.