
Hintergrund
Nintendo verklagt Emulator-Entwickler Yuzu: Was das für Emulatoren bedeuten könnte
von Florian Bodoky
Das neue «Zelda» ist da, exklusiv für die Nintendo Switch – theoretisch. Das Spiel läuft bereits auf Emulatoren am PC. Ein Rechtsexperte erklärt, ob das in der Schweiz legal ist.
Ganze zwei Wochen vor dem offiziellen Launch taucht «The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom» in Tauschbörsen auf. Twitch-Streams lassen nicht lange auf sich warten – genauso wenig wie Nintendos drakonische Antwort. Das japanische Unternehmen fordert per US-Gericht, dass Discord-Server gesperrt werden, die Inhalte zum Spiel veröffentlichen und dass die Namen der Leaker bekannt gemacht werden.
Ebenfalls ein Dorn im Auge sind für Nintendo Emulatoren. Diese Programme ermöglichen es, Konsolen-Spiele auf anderen Geräten wie dem PC zu spielen. Genau das passiert derzeit mit dem neuen «The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom». Darum stehen Hersteller von Emulatoren, wie auch von Tools, die dafür nötig sind, auf der Abschussliste.
Während die Legalitäts-Frage eines unrechtmässig erworbenen Spiels zwei Wochen vor Launch schnell beantwortet ist, sieht es mit der Grundsatzfrage von Emulatoren und ROMs schwieriger aus. Wie, habe ich Rechtsanwalt und Experte für digitales Recht Martin Steiger gefragt.
Sind ROMs und Emulatoren legal?
Martin Steiger. Rechtsanwalt: Ich gehe davon aus, dass Emulatoren für einzelne Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz legal sind. Auch legal ist aus meiner Sicht, wenn man von selbst gekauften Spielen eine Kopie erstellt, um sie in einem Emulator zu nutzen. Nicht legal ist hingegen der Download.
Ist es nicht so, dass in der Schweiz der Download von Filmen, Serien etc. legal, der Upload aber illegal ist?
Der Download von urheberrechtlich geschützten Werken fällt in der Schweiz grundsätzlich unter den zulässigen Privatgebrauch. Das gilt zum Beispiel für Fernsehserien oder Musik. Eine wesentliche Ausnahme ist Software. Das Erstellen einzelner Sicherungskopien von Software hingegen ist immer zulässig.
Nintendo geht auch gegen die Tools, die fürs Umgehen des Kopierschutzes nötig sind, vor. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Nintendo ist bekannt für ein aggressives Vorgehen im Zusammenhang mit dem Kopieren von Spielen. Grundsätzlich verbietet auch das schweizerische Recht die Umgehung von wirksamen technischen Massnahmen zum Schutz von Werken. Es gibt aber eine wesentliche Ausnahme: Für gesetzlich erlaubte Verwendungen darf man den Kopierschutz umgehen. Dazu zählen Sicherungskopien von Software.
Nur weil ich ein Spiel oder eine Konsole gekauft habe, darf ich also nicht automatisch davon ausgehen, dass ich auch damit machen kann, was ich will?
Mit der Konsole dürfen Käuferinnen und Käufer fast alles machen, was sie wollen – in den üblichen Grenzen. Eine Konsole gehört beispielsweise nicht in den Hausmüll, sondern muss als Elektroschrott entsorgt werden. Und wer die Konsole irgendwo hinunterwirft, sollte darauf achten, keinen Personenschaden oder zusätzlichen Sachschaden zu verursachen.
Die Konsole ist allerdings bloss ein Gegenstand, dessen Wert aus der Software besteht, die darauf läuft. Dafür setzt Nintendo faktisch und vertragliche Grenzen. Wo diese Grenzen liegen, wird unter Juristinnen und Juristen kontrovers diskutiert. Wer eine Konsole von Nintendo nutzt, muss letztlich die Bedingungen von Nintendo akzeptieren, auf die Nutzung verzichten oder auf alternative Möglichkeiten ausweichen.
Wie sieht es international mit den Gesetzen zu Emulation und ROMs aus? Was passiert, wenn Nintendo in den USA einen Rechtsstreit gewinnt? Wie finden die Gesetze den Weg in die Schweiz?
Im Urheberrecht gilt das sogenannte Schutzlandprinzip. Es gilt immer das Urheberrecht im Land, in dem eine Rechtsfrage zur Diskussion steht. Amerikanisches Recht oder amerikanische Urteile zum Urheberrecht haben deshalb keine direkten Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz. Indirekte Auswirkungen gibt es aber, denn die einschlägigen Quellen befinden sich meist im Ausland oder auf amerikanischer Internet-Infrastruktur.
Der Markt mit Remakes, Remastered oder Neuveröffentlichungen alter Spiele auf neuen Geräten liegt im Trend. Denken Sie, das wird zu strengeren Regelungen bezüglich Emulation führen?
Die Rechtslage ist klar genug. Ich bezweifle deshalb, dass es genügend Grund gibt, das Urheberrecht zu verschärfen. Das Urheberrecht ist bereits heute sehr restriktiv. Anbieter wie Nintendo wären schlau, auf diesem Trend mitzureiten und finanziell davon zu profitieren. Leider zeigt sich die Content- und Game-Industrie immer wieder unfähig, Geld, das sprichwörtlich auf der Strasse liegt, mitzunehmen. In die Lücke springen häufig fragwürdige Anbieter.
Als Kind durfte ich keine Konsolen haben. Erst mit dem 486er-Familien-PC eröffnete sich mir die magische Welt der Games. Entsprechend stark überkompensiere ich heute. Nur der Mangel an Zeit und Geld hält mich davon ab, jedes Spiel auszuprobieren, das es gibt und mein Regal mit seltenen Retro-Konsolen zu schmücken.