Hintergrund

«Ich suche Kopfhörer zum Velofahren» – Legal, verboten oder einfach nur bekloppt?

David Lee
18.3.2019
Bilder: Thomas Kunz

Ein User fragt die Community nach Tipps für Kopfhörer auf dem Velo. Zum Telefonieren. Die Community reagiert entrüstet. Trotzdem: Ist das seine Sache, wenn er sich damit in Gefahr bringt? Oder ist das Tragen von Kopfhörern beim Velofahren gar verboten?

Der User Stefan stellte in der Community von digitec.ch eine Frage, bei der ich unwillkürlich die rechte Augenbraue hochziehe.

Ich suche Kopfhörer zum Velofahren. Sie müssen sich einerseits gut zum Telefonieren eignen (keine Windgeräusche) und andererseits unter meinem Helm Platz haben...
stefan

Die Frage kam in der Community eher schlecht an: Statt nützlicher Kauftipps erhielt Stefan den Ratschlag, sich schon mal nach einem Organspendeausweis umzusehen. Und sie war aussergewöhnlich genug, um es in einen unserer neuen Werbespots zu schaffen.

Ich bin viele Jahre bei jedem Wetter mit dem Fahrrad durch Zürich zur Arbeit gefahren. Meistens ohne Helm und immer ohne Kopfhörer. Meine Meinung: Velofahren im Stadtverkehr ist gefährlich und erfordert höchste Aufmerksamkeit. Ein Helm ist schön und gut, aber aufpassen ist viel wichtiger. Andererseits: Solange es nicht verboten ist, Kopfhörer zu tragen, ist das jedem selbst überlassen. Du gefährdest ja in erster Linie dich selbst.

Aber ist das Tragen von Kopfhörern auf dem Velo überhaupt erlaubt?

Die rechtliche Situation

Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, welches das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad ausdrücklich verbietet. Allerdings verpflichtet Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes alle Verkehrsteilnehmer, ihren Vorsichtspflichten nachzukommen:

Beherrschen des Fahrzeuges: Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Art. 31 SVG, Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)

Was das genau bedeutet, ist in der zugehörigen Verkehrsregelverordnung konkretisiert:

Bedienung des Fahrzeugs: Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.
Verkehrsregelverordnung (VRV, SR 741.11), Art. 3

Was das im Alltag bedeutet

Das ist schon ziemlich konkret, sagt aber immer noch nicht, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Rennt die Polizei in der Stadt herum und hält Velofahrer an, die Kopfhörer auf haben? Nein. Ein Polizist kann zwar feststellen, ob du Kopfhörer auf dem Velo trägst, aber er sieht dir wohl kaum auf den ersten Blick an, ob deine Aufmerksamkeit dadurch beeinträchtigt wird. Und nur das wäre ja verboten. Florian Frei vom Mediendienst der Kantonspolizei Zürich schreibt auf Anfrage: «Ob als Fahrradfahrer eine Verrichtung das Lenken oder einen der erwähnten Handgriffe erschwert bzw. verunmöglicht, hängt grundsätzlich von der Art der Verrichtung, vom Fahrzeug und von der Verkehrssituation ab.»

Wenn jedoch ein Unfall passiert, wird die Polizei aktiv. Nochmals die Kapo Zürich: «Bei einem Vorfall (z.B. Unfall) in welchem ein Fahrradfahrer involviert ist, gilt es für die Polizei zu klären, ob der Vorfall hätte verhindert werden können, wenn der Fahrradfahrer seine volle Aufmerksamkeit auf die Verkehrssituation gerichtet hätte und nicht durch z.B. ein Tonwiedergabegerät abgelenkt gewesen ist.»

Frei räumt allerdings ein, dass es sehr schwierig ist, einem Fahrradfahrer nachzuweisen, dass er aufgrund des Musikhörens so abgelenkt war, dass es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Wenig erstaunlich empfiehlt die Kantonspolizei Zürich, ohne Kopfhörer oder andere Tonwiedergabegeräte Rad zu fahren. Zudem führt sie anlässlich von sogenannten Schwerpunktaktionen Kontrollen bei den Fahrradfahrern durch und macht dabei auf diese Problematik aufmerksam.

Kurz gesagt: Die Rechtslage gibt dir als Velofahrer einen gewissen Spielraum, mit dem du verantwortungsvoll umgehen solltest. Noise-Cancelling-Kopfhörer oder total abschirmende In-Ears voll aufdrehen? Nope. Das ist nicht nur gegen jede Vernunft, sondern auch gegen das Gesetz.

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Durch Interesse an IT und Schreiben bin ich schon früh (2000) im Tech-Journalismus gelandet. Mich interessiert, wie man Technik benutzen kann, ohne selbst benutzt zu werden. Meine Freizeit ver(sch)wende ich am liebsten fürs Musikmachen, wo ich mässiges Talent mit übermässiger Begeisterung kompensiere. 


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