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Drohnen: EU-Regulierung gilt in der Schweiz ab 2023

David Lee
28.11.2022

Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierung per 1. Januar 2023. Damit ändern sich die Rechte und Pflichten von Drohnenpiloten – auch im Hobbybereich.

Was ursprünglich schon für 2020 geplant war, wird nun eingeführt: In der Schweiz gelten ab 2023 die gleichen Drohnen-Vorschriften wie im EU-Raum. Dies hat das Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) am 25. November 2022 bekannt gegeben. Verzögerungen bei der Einführung gab es zuerst wegen Corona und danach, weil das Parlament die Modellflugzeuge von der Regulierung ausgenommen haben wollte. Tatsächlich sind nun Modellflugzeuge, welche im Rahmen eines Vereins fliegen, von der neuen Regulierung nicht betroffen.

Registrierungspflicht

Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen.

Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen. Bisherige freiwillige Schulungen und Kompetenznachweise in der Schweiz werden nicht angerechnet. Hingegen sind Zertifikate aus anderen EU-Ländern auch in der Schweiz gültig und umgekehrt.

Laut Auskunft des BAZL gilt die Registrationspflicht ab dem 1. Januar 2023, für die Schulung und Prüfung haben die Pilotinnen und Piloten jedoch bis Ende August 2023 Zeit. Das BAZL empfiehlt allen eine möglichst baldige Schulung und Prüfung.

Andere Kategorien und Klassen

Neu gibt es drei Hauptkategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobbypiloten ist die offene Kategorie relevant. In dieser Kategorie erhält jede Drohne eine Klasse von C0 bis C4. Diese Klasse bestimmt die Betriebsmöglichkeiten (A1 bis A3).

Das Hauptkriterium für die Klasse ist das Gewicht. Daneben gibt es weitere Auflagen. C0-Drohnen dürfen wie erwähnt keine Aufzeichnungen machen, müssen abgerundet sein und dürfen nicht schneller als 19 m/s fliegen.

  • C0: bis 250 Gramm -> Betriebsklasse A1
  • C1: 251 bis 899 Gramm -> Betriebsklasse A1
  • C2: 900 bis 3999 Gramm -> Betriebsklasse A2
  • C3 und C4: 4–25 Kilogramm -> Betriebsklasse A3

Diese Betriebsklassen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie nahe du an unbeteiligten Personen fliegen darfst. Darunter versteht man Personen, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie generell nicht geflogen werden, unabhängig von der Unterkategorie. Als Menschenansammlung gilt laut EU-Verordnung «eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.» Die EU spezifiziert weiter, dass darunter auch Strände und Parks an sonnigen Tagen fallen können oder Skipisten im Winter.

Was ist mit bisherigen Drohnen?

Hat deine Drohne keine solche Klassenmarkierung – was im Moment höchstwahrscheinlich der Fall ist – brauchst du deswegen nicht in Panik zu verfallen. Für diese Drohnen gelten leicht angepasste Regeln. Drohnen bis 500 Gramm können bis Ende 2023 in der am wenigsten strengen Kategorie A1 geflogen werden. Für Drohnen unter 250 Gramm gilt das auch ab 2024 noch.

Weitere Informationen

An den Zonen, wo geflogen werden darf, ändert sich nichts. Die Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Franken Deckung ist weiterhin obligatorisch, ausser für Drohnen unter 250 Gramm.

Einen groben Überblick verschafft der Drohnenguide des BAZL. Die Behörde hat zudem eine Seite mit häufigen Fragen aufgeschaltet, die laufend aktualisiert wird. Interessant für alle Hobbypiloten sind zudem die Seiten über die offene Kategorie.

Bild: Samuel Buchmann

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Durch Interesse an IT und Schreiben bin ich schon früh (2000) im Tech-Journalismus gelandet. Mich interessiert, wie man Technik benutzen kann, ohne selbst benutzt zu werden. Meine Freizeit ver(sch)wende ich am liebsten fürs Musikmachen, wo ich mässiges Talent mit übermässiger Begeisterung kompensiere. 


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