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Die E-ID darf starten: Was du wissen musst

Nach der Zustimmung des Nationalrats ist nun auch der Ständerat mit dem Gesetz zur E-ID zufrieden. Nach der Klärung einiger Detailfragen darf die E-ID eingeführt werden.

Der elektronische Identitätsnachweis steht in den Startlöchern. Diese Woche hat der Ständerat dem Bundesgesetz und auch dem Kreditbeschluss zugestimmt. Beide Ergebnisse waren eindeutig: Mit 43:1 Stimmen, respektive 44:1 Stimmen haben der Rat die beiden Gesetzesvorlagen angenommen. Ein ähnlich deutliches Resultat erzielten die Abstimmungen im Nationalrat.

Aus der Niederlage gelernt

Nachdem die private E-ID-Lösung 2021 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde, sieht es für die staatliche Lösung deutlich besser aus. Lediglich kleine Details in Bezug auf den Datenschutz und die Cybersicherheit müssen noch geklärt werden. Der Sprecher der zuständigen Kommission, Matthias Michel (FDP/ZG), führt das darauf zurück, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs der Fokus auf die Hauptkritikpunkte des vorherigen Vorschlags gelegt wurde.

Der Ständerat hat die Gesetzesvorlagen angenommen.
Der Ständerat hat die Gesetzesvorlagen angenommen.
Quelle: parlament.ch

Im Parlament gibt es auch zur aktuellen Vorlage noch kritische Stimmen, allerdings nur vereinzelt. So warnte etwa Pirmin Schwander (SVP/SZ) vor mangelnder Vertrauenswürdigkeit bei den Sicherheitsbestimmungen und der Speicherung biometrischer Daten.

Anders sieht das die Mehrheit. Bundesrat und EJPD-Vorsteher Beat Jans verweist darauf, dass sämtliche Anforderungen des Parlaments erfüllt werden und der Datenschutz im Vordergrund steht. So geht es bei den Detailfragen etwa um den Gesichtsbildabgleich vor Ort in der Ausstellungsbehörde sowie um die Frage nach der Zugänglichkeit des Quellcodes der Vertrauensinfrastruktur. Hier war erst Open-Source geplant, steht aber nun zur Debatte, da einzelne Exponenten noch Bedenken bei der Datensicherheit haben.

Das Gesetz soll ein eigenes «Bundeswallet» fürs Smartphone erhalten. Dies soll eine sichere Aufbewahrung gewährleisten. Ebenfalls soll so sichergestellt werden, dass beim Vorweisen der E-ID nur jene Daten übermittelt werden, die unbedingt notwendig sind.

Beat Jans versichert, dass man alle Auflagen der Räte erfülle.
Beat Jans versichert, dass man alle Auflagen der Räte erfülle.
Quelle: ejpd.admin.ch

Wenn du zum Beispiel eine Flasche Schnaps kaufst, soll lediglich eine Bestätigung deiner Volljährigkeit erfolgen, ohne weitere Details. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es auch möglich sein, die E-ID in Wallets anderer Anbieter unterzubringen, sofern diese die Vorschriften des Bundesrats erfüllen.

Nationalrat regelt Details

Die Vorlage wandert zurück an den Nationalrat, der die erwähnten Differenzen beseitigt. Danach soll das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) die Infrastruktur für die E-ID bereitstellen. Ausgestellt wird sie vom Bundesamt für Polizei (Fedpol). Eine zentrale Sammelstelle soll es keine geben. Die persönlichen Daten, die du angeben musst, um eine E-ID zu erhalten, werden nur auf deinem Smartphone gespeichert. Dieser Umstand soll auch durch regelmässige Prüfungen sichergestellt werden.

2026 soll es so weit sein. Zu diesem Zeitpunkt soll es dann auch möglich sein, sich bei Behörden auf diese Weise zu identifizieren und Dokumente bestellen zu können – etwa Betreibungsregisterauszüge, Wohnsitzbestätigungen und so weiter. Die E-ID ist kostenlos und freiwillig.

Für die Ausstellung der E-ID kannst du ein Amt aufsuchen, musst aber nicht. Es soll möglich sein, dass du die App herunterlädst, deine physische ID fotografierst und anschliessend ein Selfie machst und hochlädst. Das Fedpol soll danach die Echtheit überprüfen. Wer diese Technologie entwickelt – respektive wo sie eingekauft wird – ist derzeit noch offen.

Titelbild: eid.admin.ch

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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