Xiaomi M365 (25 km/h, 30 km, 250 W)

Xiaomi M365

25 km/h, 30 km, 250 W


Frage zu Xiaomi M365

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johnboy

vor 5 Jahren

der xiaomi m365 müsste anhand der astra bedingungen zugelassen sein, ist ja auch als miet e escooter in der ch unterwegs! geschwindigkeit kann man ja auch per app begrenzen. der ninebot es 2 wird mit strassenzulassung verkauft entspricht aber auch nicht den astra vorgaben. bei uns herrscht irgendwie ein völliges durcheinander. obendrauf lassen sich alle scooter mit anderer firmware flashen. laut astra braucht es doch keine strassenzulassung sondern muss nur den vorgaben entsprechen. hätte schon längst einen bei euch bestellt wenn mal irgendwie klarheit herrschen würde!

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ariasnoff

vor 5 Jahren

Hilfreiche Antwort

Wir haben 2 M365 gekauft und wir fahren täglich in Winterthur stadt, meine Frau hat schon ein Polizist direkt gefragt ob die erlaubt in offene strasse sind, und die antwort ist ja, die sind geregelt genau so wie velos. so mach kein teather.

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Rockero

vor 5 Jahren

Hallo Johnboy,

Gemäss ASTRA ist der Xiaomi M365 nicht für den Strassenverkehr zugelassen! Egal was andere hier behaupten.

Hier werden Merkblätter (mit Informationen) mit Vorschriften verwechselt! Ein Merkblatt ist und bleibt ein Merkblatt. Eine Vorschrift oder Verordnung der ASTRA gilt immer zuerst.

Aus dem ASTRA Dokument (Stand 1.2.2019) geht klar hervor, dass ein Scooter nicht schneller als 20km/h (bauartbedingt) fahren darf. Der Xiaomi fährt "leider" 25km/h. Weiterhin gilt bei den Bremsen, dass diese separat ansteuerbar sein müssen und ich zitiere aus der ASTRA Vorschrift: "Die Bremsen müssen jederzeit unter allen Betriebsbedingungen einsatzfähig sein, z. B. bei elektrischen Bremsen auch mit vollen oder entladenen Akkus." Das heisst, auch wenn der Akku leer ist müssen beide Bremsen funktionieren.

Noch eine Anmerkung zum Xiaomi Scooter. Hier wird gerade an einer Version gearbeitet, die die Vorschriften in EU (und der Schweiz) erfüllen. Alle aktuellen (Stand Juli 2019) Xiaomi Scooter, wie dem M365 und dem M365 Pro haben hier in der Schweiz KEINE Strassenzulassung.

PS: Die einzigen Xiaomi Scooter die aktuell hier rumfahren dürfen, sind MIET-Scooter. Diese haben eine spezielle Bewilligung, da sie "plombiert" sind auf 20km/h und ab einem Akkustand von 5% nicht mehr gefahren werden können. Was somit heisst, dass die Bremsenproblematik ebenfalls "gelöst" ist. So eine Bewilligung ist als Privater nicht zu bekommen.

- Rockero

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raffaelt

vor 5 Jahren

Habe mal bei Astra nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Unser Amt führt keine Prüfungen oder Beurteilungen von Fahrzeugen durch. Folglich können wir auch keine abschliessende Stellungnahme zu dem von Ihnen genannten Produkt abgeben. Im Allgemeinen können wir Ihnen wie folgt antworten:

Bei der Zulassung von sogenannten Elektro-Scootern gelangen die Bestimmungen der Verordnung über die technischen Anforderungen für Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) zur Anwendung. E-Scooter können als Leicht-Motorfahrrad gemäss Artikel 18 Buchstabe b VTS in Verkehr gesetzt werden, wenn alle massgebenden Vorschriften erfüllt sind und die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleistet ist. Die detaillierten fahrzeugtechnischen Vorschriften für Leicht-Motorfahrräder nach Artikel 18 Buchstabe b VTS sind in den Artikeln 175 bis 178b und 180 VTS enthalten.

Das Merkblatt im Anhang enthält eine Übersicht über die wichtigsten für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und die Links zu den jeweiligen Verordnungstexten.

Namentlich weisen wir auf folgende Bestimmungen hin:

- Die Höchstgeschwindigkeit darf mit rein elektrischem Antrieb 20 km/h nicht überschreiten. Mit Tretunterstützung sind 25 km/h zulässig. Es gilt zu beachten, dass eine Limitierung (z. B. per Firmware) dauerhaft und manipulationssicher sein muss (Art. 177 Abs. 2 VTS).

- Gemäss Anhang 1 Ziffer 1.2 der Verordnung über die Typengenehmigung (TGV) sind Leicht-Motorfahrräder zudem grundsätzlich von der Pflicht zur Typengenehmigung ausgenommen.

- Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe k der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) bestimmt, dass Leicht-Motorfahrräder auch keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild benötigen.

Leicht-Motorfahrräder dürfen wie Fahrräder ohne Zulassungsprüfung auf den Markt gebracht und in Verkehr gesetzt werden (d. h. ohne Typengenehmigung und ohne Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt). Sie müssen aber selbstverständlich trotzdem alle für sie geltenden Vorschriften einhalten. Die Verantwortung dafür, dass diese Fahrzeuge vorschriftskonform ausgeliefert bzw. verwendet werden, liegt beim Hersteller/Importeur oder schlussendlich bei demjenigen, der sie auf öffentlichem Grund benutzt. Gemäss Artikel 1 Absatz 7 VTS finden zusätzlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit Anwendung.

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ariasnoff

vor 5 Jahren

Wenn du schlau bist denn ist ja verständlich dass digitec keine strassezulassung beim info gibt, ist klar das diese neue Geräte ist nicht ganz reglamentiert und jede stadt kann es anders behandlen... So digitec macht es richtig.

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ariasnoff

vor 5 Jahren

https://www.facebook.com/stapowinte...

🙄