Strassenzulassung Schweiz
Die ab dem 1. Juni 2015 geltenden Bestimmungen ordnen stehrollerartige Fahrzeuge und Elektroscooter als Unterkategorie von Mofas ein und stellen sie bei den Verkehrsregeln neu vollständig den leichten Motorfahrzeugen (bis 20 km/h) gleich.
Somit wird für diese Geräte keine Nummer und auch keine separate Fahrzeugversicherung benötigt. Diese dürfen ab 14 Jahren mit dem Töffliausweis und ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden. Sowohl das Benutzen von Velowegen als auch das Befahren von Strassen ist erlaubt.